Mitglied in einem Pfadfinderstamm (Ortsgruppe) der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) kann jede(r) unabhängig von Herkunft, Alter oder Geschlecht werden. Da wir ein Jugendverband sind, richtet sich unser Programm aber natürlich vor allem an unsere Zielgruppe von Kindern & Jugendlichen (7-20 Jahre). Darüber hinaus können volljährige Personen als Leitungskräfte, im Vorstand oder als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mitglied der DPSG sein.mittendrin

Die Anmeldung erfolgt beim Vorstand bzw. Leitungsteam des Stammes mit deinem ausgefüllten Antrag auf Mitgliedschaft in der DPSG (.pdf). Durch die „Namentliche Mitgliedermeldung“ (NaMi) wird jedes Mitglied auch an den Bundesverband gemeldet, ist entsprechend über diesen versichert und erhält unsere Verbandszeitschrift mittendrin, die dreimal im Jahr erscheint.

Mitgliederbeiträge

dpsg-AusweisDer Mitgliederbeitrag der DPSG St. Rochus beträgt pro Halbjahr 29€.

Sind mehrere Familienmitglieder im Stamm angemeldet, beträgt der Beitrag nur noch ermäßigte 22,50€ pro Person.
Eine weitere Sozialermäßigung kann z.B. Inhabern eines Bonn-Ausweises gewährt werden. Der formlose Antrag auf diese Beitragsermäßigung muss lediglich den Namen des Mitgliedes und eine kurze Begründung (z.B. Kopie eines gültigen Bonn-Ausweises) enthalten. Der Beitrag beträgt, dann 16€.

Die Beträge werden halbjährliche per Bankeinzug eingezogen (Jan – Juni / Juli – Dez).

Von den 29€ Beitrag pro Halbjahr gehen knapp 20€ an den Bundesverband der DPSG. Von diesem Geld werden vor allem Versicherungen für Kinder und Leiter bezahlt, aber z.B. auch die Mitgliederzeitschrift, die Aus- & Weiterbildung von Leitern, das Bundeszentrum und die Geschäftsführung finanziert.  (→mehr auf DPSG.de)

 – Alle Leiterinnen & Leiter in unserem Stamm und generell bei der DPSG arbeiten ehrenamtlich, also ohne Geld dafür zu bekommen! – 

StiftungseurostiftungsEuro

Mitglieder, die sich für die jährliche Zustiftung eines Euros an die Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (Stiftungseuro) entscheiden, zahlen einen um einen Euro reduzierten Beitrag. Das heißt, man zahlt den gleichen Betrag an den Stamm, nur dass 1€ stattdessen an die Stiftung geht.
Die Bundesversammlung empfiehlt allen Mitgliedern, sich für den Stiftungseuro zu entscheiden!

Kündigen der Mitgliedschaft

Die Kündigung der Mitgliedschaft hat schriftlich an den Stammesvorstand zu erfolgen und wird immer zum folgenden Halbjahresbeginn wirksam.
Die Kündigung ist ausschließlich an den Vorstand der jeweiligen Gruppierung zu richten. Da die Mitgliedschaft vor Ort erworben wird, kann auch nur die Gruppierungleitung vor Ort eine Kündigung bestätigen. Im Bundesamt eingehende Kündigungen werden unbearbeitet an die jeweilige Gruppierung weitergeleitet!

In begründeten Fällen ist es dem Stamm möglich Personen von der Mitgliedschaft auszuschließen.
Rassismus, religiöser Fundamentalismus & politischer Extremismus z.B. stehen im Konflikt mit dem Pfadfindergedanken und widersprechen unserer freiheitlich-demokratischen Einstellung.

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